Gesundheitsberufe

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

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Änderung der Approbationsordnung für Ärzte soll Nachwuchsgewinnung fördern und Allgemeinmedizin stärken

Die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ist am 24.07.2012 in Kraft getreten. Ausgenommen davon sind die Änderungen in den Artikeln 2 bis 4, die später, zu den in Artikel 5 festgelegten Zeitpunkten in Kraft treten. Den Text der Änderungsverordnung finden Sie hier.

Durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation ist eine Übergangsregelung zu der neu eingeführten verpflichtenden Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung eingeführt worden. Danach werden Studierende, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden oder diesen im Wintersemester 2012/13 begonnen haben, von der Neuregelung der Famulatur ausgenommen. Dazu müssen sie bis zum 10. Juni 2015 erstmals den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gestellt haben. Zusätzlich wird Studierenden im klinischen Studienabschnitt Vertrauensschutz gewährt, die zur Unterbrechung ihres Studiums durch Krankheit, Schwangerschaft, die Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger gezwungen sind.

Die Verordnung enthält außerdem eine Klarstellung zur Gewährung von Geld- und Sachleistungen im Praktischen Jahr.

Den Text der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation finden Sie hier.

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