Gesundheitsberufe

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte soll Nachwuchsgewinnung fördern und Allgemeinmedizin stärken

Insbesondere in ländlichen Regionen zeichnet sich ein Mangel an Ärztinnen und Ärzten ab, der die medizinische Versorgung beeinträchtigen könnte. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sind bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So wurden unter anderem Anreize für junge Ärztinnen und Ärzte gesetzt, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Mit der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte werden diese Maßnahmen ergänzt. Sie sollen helfen, gezielt Nachwuchs zu gewinnen und – durch Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung – einer Unterversorgung von Hausärztinnen und –ärzten entgegenwirken:

Im Sinne einer verbesserten Nachwuchsgewinnung und zur Förderung der Medizinstudierenden wird der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt, damit sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres voll und ganz auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren und ihre ärztlichen Kompetenzen verfestigen können.

Auch muss künftig das Praktische Jahr nicht mehr ausschließlich an den Kliniken der Heimatuniversität absolviert werden. Damit wird eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärztinnen und Ärzte erreicht.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeitform durchzuführen. Außerdem wird die Anzahl der anrechnungsfähigen Fehltage im Praktischen Jahr, vorrangig mit Blick auf Schwangerschaften, von 20 auf insgesamt 30 erhöht.

Für das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin wird eine Dauer von zwei Wochen statt bisher einer Woche verbindlich vorgeschrieben. Damit wird die Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung genauso gestärkt wie mit der neuen Vorgabe, dass für das Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) zunächst für 10 % der Studierenden ein PJ-Platz in der Allgemeinmedizin vorzuhalten ist. Nach einer Übergangsfrist soll diese Quote auf 20 % angehoben werden.

Der Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ist am 27.09.2011 an die maßgeblichen Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

Nach oben

Weitere Informationen zum Thema

Pressemitteilung - 20. Dezember 2011

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auf dem Weg

Berlin, den 20. Dezember 2012

Mehr erfahren
Gesundheitspolitik - 28. Februar 2012

Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung, Biomedizin

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze Das Gesetz …

Mehr erfahren
Gesundheitsberuf - 25. Januar 2012

Ärzte

Die geltende Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405) ist am 1.10.2003 in Kraft treten. Sie gilt für …

Mehr erfahren
Interview - 28. April 2010

Ärztemangel und Ärzteüberschuss

Der Bundesgesundheitsminister spricht mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Gesetz zur "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" hat den Bundesrat passiert.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

Kontakt und Service

Hier finden Sie die verschiedenen Serviceangebote des BMG

Alle Services im Überblick

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2012 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang