Das Gesundheitswesen ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht nur ein Wirtschafts- und Standortfaktor, sondern vor allem ein erheblicher Wohlfahrtsfaktor, der in hohem Maße zu sozialem Frieden und zur Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger beiträgt.
Universeller Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von guter Qualität, Gleichbehandlung und Solidarität sind Grundwerte, zu denen sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben und die der Gestaltung europäischer Gesundheitspolitik zugrunde liegen. Dabei bleibt die Verantwortung für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung bei den Mitgliedstaaten.
Rechtsgrundlage für die Gestaltung europäischer Gesundheitspolitik ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon insbesondere Artikel 168 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Ziel der EU-Gesundheitspolitik ist auch künftig die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei allen Maßnahmen der Union. Erstmals wird dabei neben der "körperlichen" auch die "geistige Gesundheit" ausdrücklich erwähnt.
Die Europäische Kommission kann im Bereich der Gesundheitspolitik die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern, beispielsweise durch Leitlinien und Indikatoren oder den Austausch bewährter Verfahren. Außerdem hat sie das Recht, Fördermaßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Krankheiten und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Tabakkonsum und Alkoholmissbrauch durchzuführen. Den Bereich "Drogen" nimmt insbesondere die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon in den Blick.
Aktionsprogramm Gesundheit
Seit 2008 gibt es das 2. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit (2008-2013). Das Programm ergänzt und unterstützt die Politiken der Mitgliedsstaaten und ist das Hauptinstrument der EU zur Umsetzung ihrer Gesundheitsstrategie. Dadurch soll die physische und psychische Gesundheit der EU-Bürger verbessert und gesundheitlichen Unterschiede innerhalb der EU verringert werden.
Im jährlichen Arbeitsplan werden sowohl die spezifischen Themen und Aktivitäten als auch die jeweils vorgesehenen Finanzierungsinstrumente konkretisiert.
Kampf gegen Infektionskrankheiten
Die wirksame Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ist ein wesentliches Ziel des Gesundheitsschutzes in der Europäischen Union. Europäische Zusammenarbeit ist umso wichtiger, als dass Infektionskrankheiten nicht an nationalen Grenzen halt machen. Dies haben der Ausbruch des schweren akuten Atemwegssyndroms "SARS", oder zuletzt der Influenza A(H1N1) beispielhaft gezeigt.
Um den Schutz vor übertragbaren Krankheiten zu stärken, hat die Europäische Union das "Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)" eingerichtet. Es arbeitet seit Mai 2005 in Stockholm und hat den Auftrag, die durch übertragbare Krankheiten bedingten Risiken für die menschliche Gesundheit zu ermitteln, zu bewerten und über sie zu informieren.
Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er entscheidet in strittigen Rechtsfragen, insbesondere auch in Vertragsverletzungsverfahren. Mit seinen Entscheidungen hat der Gerichtshof der Europäischen Union wiederholt darauf hingewirkt, auch im Gesundheitswesen grenzüberschreitende Lösungen zu finden. So stellte er klar, dass die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages dem Patienten das Recht gibt, die Kosten für eine Behandlung, die er gezielt in einem anderen EU-Mitgliedstaat gesucht hat, bis zu der Höhe dessen erstattet zu bekommen, was in seinem Heimatland an Kosten getragen worden wäre.
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