Die Kassenärztliche Vereinigungen sind Selbstverwaltungskörperschaften der Vertragsärzte und der psychologischen Psychotherapeuten. Die Angehörigen dieser Berufsgruppen, die über eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verfügen, sind automatisch Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihrer Region. Die KV hat die Aufgabe, sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen zu einigen. Sie teilt auch die Vergütungen, die von den Krankenkassen an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt werden, je nach erbrachter Leistung auf die einzelnen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten auf.
Auf Bundesebene schließt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband allgemeine Vereinbarungen über die Organisation der vertragsärztlichen Versorgung ab.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben Kassenärztliche Vereinigungen erstmals die Möglichkeit erhalten, sich über Landesgrenzen hinweg zu vereinigen.
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„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Mit der staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung haben wir gute Voraussetzungen geschaffen, dass wir alle eigenverantwortlich vorsorgen können.“
Pressemeldungen
- PRESSEMITTEILUNG – 22. Mai 2013Kabinett beschließt 27. BtMÄndV
- PRESSEMITTEILUNG – 21. Mai 2013Daniel Bahr bei der WHA
- PRESSEMITTEILUNG – 02. Mai 2013Gutachten für Transplantationsregister
veröffentlicht am:18.01.2013



