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Früherkennung

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Schwere Erkrankungen wie Krebs können uns in jedem Lebensabschnitt treffen. Damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Früherkennungsuntersuchungen an. Denn die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind meist umso besser, je eher eine Krankheit erkannt wird. Früherkennungsuntersuchungen sind ein wesentlicher Teil der Prävention.

Am bekanntesten sind die Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere, Neugeborene und Kinder. Wenn Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden, können dauerhafte Schäden meist vermieden oder vermindert werden. Aber für alle Versicherten gilt: Wer für seine Gesundheit etwas tun will, geht nicht erst zum Arzt, wenn sich Beschwerden einstellen. Wichtig ist vielmehr, den eigenen Gesundheitszustand regelmäßig kontrollieren zu lassen. Früherkennungsuntersuchungen sind übrigens zuzahlungsfrei.

Wenn Sie regelmäßig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, kann Ihre Krankenkasse Ihnen dafür einen Bonus gewähren. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.

Gegenüber den Früherkennungsuntersuchungen bei Erwachsenen haben Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern vor allem das Ziel, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf zehn entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a), nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine weitere Untersuchung (J1) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten.

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