Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nehmen ebenso wie Vertragsärztinnen und Vertragsärzte an der ambulanten ärztlichen Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teil. MVZ sind Einrichtungen, in denen mindestens zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Möglich ist dies als angestellter Arzt oder als selbständiger Vertragsarzt. MVZ können seit dem 1. Januar 2012 nur noch von Vertragsärzten, zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Absatz 3 SGB V oder von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, gegründet werden. Häufig kooperieren MVZ auch mit anderen nicht-ärztlichen Therapeuten, Heilberuflern, Sanitätshäusern und Apotheken, die ihre Leistungen jeweils in enger Abstimmung mit den Ärzten des MVZ erbringen. In einem MVZ erhalten die Patientinnen und Patienten dadurch eine umfassende ambulante Versorgung aus einer Hand. Dies hat den Vorteil, dass alle an der Behandlung Beteiligten eng zusammenarbeiten und sich gemeinsam über Krankheitsverlauf, Behandlungsziel und Therapie verständigen. Durch eine strukturierte und koordinierte Behandlung der beteiligten Ärzte werden die verschriebenen Arzneimittel besser aufeinander abgestimmt und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden.
Da in einem MVZ der Träger der Einrichtung viele Verwaltungsaufgaben koordiniert, wird der einzelne Arzt von diesen Tätigkeiten entlastet.
Zunehmende Bedeutung von Medizinischen Versorgungszentren
Inzwischen haben sich MVZ als Versorgungsform in der ambulanten ärztlichen Versorgung etabliert. Der Trend zur Gründung ist ungebrochen: Seit 2007 sind in jedem Quartal zwischen 40 und 80 Neugründungen erfolgt. Von der Größe her unterscheiden sich die MVZ erheblich, im Durchschnitt arbeiten in einem MVZ fünf Ärzte.
Auch in Zukunft wird sich die ambulante ärztliche Versorgung wesentlich auf freiberuflich tätige Vertragsärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung im Krankenhaus stützen. MVZ sind eine sinnvolle Ergänzung zu dem Leistungsangebot von in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten. Sie zielen keinesfalls auf eine Verdrängung der niedergelassenen Facharztpraxen ab, wie vielfach befürchtet wird. Allerdings bleiben auch die Organisationsformen ärztlicher Tätigkeit von sich ändernden Rahmenbedingungen nicht unberührt. Viele Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich inzwischen für Formen ärztlicher Tätigkeit jenseits der Einzelpraxis: Manche bevorzugen die Arbeit im Team, andere vermeiden das finanzielle Risiko einer Praxisgründung und viele sehen darin eine Chance, den Arztberuf und familiäre Bedürfnisse besser miteinander zu vereinbaren.
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