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Das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)

Am 1. Januar 2011 trat das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) in Kraft.
Die christlich-liberale Koalition sorgt mit dem GKV-FinG für ein stabiles und nachhaltiges Gesundheitssystem, das auch künftigen Generationen eine verlässliche Absicherung bei Krankheit auf hohem Niveau garantiert. Durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit einem automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, der über Steuermittel finanziert wird, wird das System dauerhaft auf ein solides Fundament gestellt. Mit der Reform werden über ein klares Preissignal die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen, der zu mehr Qualität und Effizienz führt und den Versicherten und Patienten zugute kommt
Das GKV-FinG war im November 2010 im Deutschen Bundestag verabschiedet worden.

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Handlungsbedarf für das GKV-FinG

Für das Jahr 2011 drohte ohne kurzfristige Reformmaßnahmen ein finanzielles Defizit im System der GKV von rund 9 Milliarden Euro. Dieses Defizit hätte die Krankenkassen und damit die medizinische Versorgung von rund 70 Millionen Versicherten innerhalb des bisherigen Finanzierungssystems vor große Schwierigkeiten gestellt.

Zudem bestand mittel- und langfristiger Reformbedarf auf Grund der strukturellen Probleme des bisherigen Finanzierungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit vielen Jahren wuchsen die Ausgaben der GKV trotz umfassender gesetzlicher Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung stärker als ihre Einnahmen.

Aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und veränderter Lebensbedingungen leben die Menschen in Deutschland glücklicherweise immer länger und gesünder. Medizinische Innovationen sind in der Regel aber auch mit steigenden Kosten verbunden. Uns stehen auch dramatische Veränderungen im Bevölkerungsaufbau bevor mit einer Zunahme des Anteils älterer Mitmenschen. Es ist zu erwarten, dass ältere Menschen mehr medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. Zudem geht der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung zurück, die den Haupteil der Beitragseinnahmen erwirtschaftet. Diese demografische Entwicklung bedeutet für das Gesundheitssystem zusätzliche finanzielle Belastungen.

Bisher bedeuteten steigende Krankenkassenbeiträge auch immer steigende Arbeitskosten, denn die Krankenkassenbeiträge waren an die Löhne und Gehälter gebunden. Steigende Beitragssätze gefährdeten damit Arbeitsplätze. Darüber hinaus führten konjunkturelle Schwankungen wie in der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise zu großen Ausfällen auf der Einnahmenseite der GKV.

Vor diesem Hintergrund müssen heute die Weichen dafür gestellt werden, dass sich die Menschen auch in Zukunft auf das Gesundheitssystem verlassen können. Das GKV-FinG stellt diese Weichen: Auch in Zukunft erhalten alle Menschen in Deutschland die notwendige medizinische Versorgung auf den aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko. Diese Versorgung erfolgt qualitativ hochwertig und wohnortnah.

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Maßnahmen des GKV-FinG

Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, mit der die Ausgaben im System begrenzt und die Einnahmen stabilisiert werden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist neben den Regelungen zur Ausgabenbegrenzung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen auch die Einführung eines gerechten Sozialausgleichs.

Durch eine gemeinsame Anstrengung von Beitrags- und Steuerzahlern, Leistungserbringern und Krankenkassen wird mit dem GKV-FinG im Jahr 2011 ein Milliarden-Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung verhindert. Um das drohende Defizit von rund 9 Milliarden zu decken, werden die Lasten gerecht verteilt. Je 3 Milliarden Euro tragen Arbeitgeber und Versicherte über den Beitragssatz, über 3 Milliarden Euro die Leistungserbringer wie Arzneimittelhersteller, Ärzte und Krankenhäuser und die Krankenkassen über Ausgabenbegrenzungen. Flankiert wird der Reformprozess durch einen zusätzlichen Steuerzuschuss von 2 Milliarden Euro.

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Maßnahmen zur Einnahmenstabilisierung

Zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung enthält das GKV-FinG folgende Maßnahmen.

  • Das frühere Beitragsniveau von 15,5 Prozent wird wiederhergestellt. Im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Beitragssatz vorübergehend abgesenkt.
  • Der Beitragssatz wird auf dieser Höhe gesetzlich festgeschrieben. Damit werden die Arbeitskosten von der Entwicklung der Gesundheitskosten weitgehend entkoppelt. Steigende Gesundheitskosten gehen somit nicht mehr zu Lasten des Faktors Arbeit. Mit dieser Maßnahme werden perspektivisch Arbeitsplätze in Deutschland gesichert.
  • Weitere unvermeidbare über die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen werden künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert. Dies stärkt die Beitragsautonomie und über ein nachvollziehbares Preissignal den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
  • Um die Mitglieder der GKV vor einer Überforderung durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen zu schützen, führt das GKV-FinG einen unbürokratischen Sozialausgleich aus Steuermitteln ein. Übersteigt der vorab ermittelte durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, erhalten die Versicherten einen Sozialausgleich, indem ihr einkommensabhängiger Beitragsanteil entsprechend reduziert wird. Dies kann in der Regel automatisch direkt über Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger umgesetzt werden.

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Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zur Konsolidierung der Ausgabenentwicklung in der GKV vorgesehen:

  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren im Vergleich zum Jahr 2010 nicht ansteigen.
  • Der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird durch Anpassung der für die Preisbildung relevanten Grundlohnrate sowie durch Abschläge für Mehrleistungen begrenzt.
  • Der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird ebenfalls gedrosselt.
  • Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt. Es soll sich künftig grundsätzlich am Niveau der hausärztlichen Regelversorgung orientieren. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz.
  • Zur Eindämmung der besonders dynamisch wachsenden Arzneimittelausgaben hat die Bundesregierung neben dem GKV-FinG wirksame Maßnahmen zur Kostenreduktion und zur Intensivierung des Wettbewerbs eingeleitet. So leisten die Pharmaindustrie, der Pharmagroßhandel und die Apotheken ihren Beitrag u. a. über das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).

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