Kassenwechsel

Kassenwechsel bei Schließung

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf die inakzeptablen Probleme im Zusammenhang mit der Schließung der City BKK im Mai 2011 reagiert: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz, dass ab 1. Januar 2012 in Kraft tritt, werden die Kassen zu mehr Verbraucherfreundlichkeit verpflichtet. Die Rechte der Versicherten werden dadurch deutlich gestärkt.

Frühzeitige Informationspflicht

Durch das Versorgungsstrukturgesetz werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Mitglieder bei einer drohenden Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung zu informieren. In dem Schreiben enthalten, ist eine Liste aller Krankenkassen, unter denen die Mitglieder wählen können. Mit diesem Formular können sie einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. Am besten sollten Betroffene den Aufnahmeantrag per Post mit Rückschein senden. Dann hat man einen schriftlichen Nachweis, wenn die Kasse lange nicht reagiert oder behauptet, den Antrag nicht erhalten zu haben.

Kein Versicherter darf abgelehnt werden

Bereits nach dem geltenden Recht gilt: Jede Kasse muss Versicherte aufnehmen. Das gilt, egal welche Erkrankungen vorliegen, wie alt die Person ist oder wie viel sie verdient. Dazu kommt, dass Leistungen wie Heil-und Hilfsmittel, die die alte Kasse bezahlt hat, auch die neue Kasse weiterbezahlen muss.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz werden zudem die Rechte der Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise dem Bundesversicherungsamt, deutlich gestärkt. Sollte es beim Kassenwechsel dennoch Probleme geben, kann das Bundesversicherungsamt sogar den Vorstand einer Kasse ab Januar 2012 haftbar machen.

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