Die ambulante Soziotherapie soll Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in die Lage versetzen, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie soll den Patienten durch Motivationsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen und ihn in die Lage versetzen, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und wahrzunehmen. So sollen unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Soziotherapie wird von durch die Krankenkassen vertraglich zugelassenen Personen erbracht.
Bei einer Soziotherapie gelten die grundsätzlichen Zuzahlungsregelungen, das heißt, es sind zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro zu zahlen. Um die Versicherten nicht durch die Mindestzuzahlungen von fünf Euro über Gebühr zu belasten, können an mehreren Tagen anfallende Teileinheiten (beispielsweise bei einer Gruppentherapie) zu einer Soziotherapie-Einheit (60 Minuten) aufsummiert und die Zuzahlungen hierauf berechnet werden. Eine Begrenzung der Zuzahlungsdauer gibt es nicht. Diese ergibt sich jedoch automatisch aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Höchstbezugsdauer von 120 Stunden in drei Jahren.
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