Die zahnmedizinischen Leistungen umfassen die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Vorsorgeuntersuchung und den Zahnersatz. Gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen grundsätzlich für den ersten Zahnarztbesuch im Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro. Für zwei jährliche Kontrolluntersuchungen erwachsener Versicherter entfällt die Praxisgebühr. Kinder und Jugendliche sind ohnehin davon befreit.
Zahnärztliche Behandlung
Hier handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen wie zum Beispiel Zahnfüllungen oder Wurzelkanalbehandlungen. Sie sind grundsätzlich zuzahlungsfrei. Kieferorthopädische Behandlungen von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen mit zum Beispiel Zahnspangen werden bei medizinisch begründeten Indikationen bis zum 18. Lebensjahr übernommen.
Zahnersatz
Der Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken und Prothesen. Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich am zahnärztlichen Befund und an der hierfür üblichen Versorgung, der sogenannten Regelversorgung.
Wenigstens einmal jährliche Kontrolluntersuchung im Rahmen der Bonusregelung: Hier belohnt Sie Ihre Krankenkasse mit Bonuspunkten für Ihr vorsorgliches Verhalten, indem sie einen höheren Festzuschuss beim Zahnersatz gewährt.
Sofern Sie entsprechende Punkte in Ihrem Bonusheft gesammelt haben, kann dieser Festzuschuss bis zu 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung betragen. Den Rest müssen Sie selbst zuzahlen. Auch für zusätzliche prothetische, ästhetische oder kosmetische Leistungen kommen Sie selbst auf.
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