Krankenhäuser

Krankenhauslandschaft

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Die gesundheitliche Versorgung gliedert sich gegenwärtig in drei wesentliche Bereiche: Die Primärversorgung (ambulante Behandlung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte), die Akutversorgung (stationäre Versorgung im Krankenhaus) und die Rehabilitation.

Was versteht man unter stationärer Versorgung?

Vergleichsweise schwere Erkrankungen erfordern unter Umständen eine dauerhafte ärztliche Beobachtung, pflegerische Betreuung oder eine aufwändige Behandlung. Diese Leistungen können möglicherweise nur in Einrichtungen erbracht werden, die über entsprechende Spezialisten und die erforderlichen medizintechnischen Geräte verfügen, so dass ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig ist.

In unserem Gesundheitssystem haben Krankenhäuser die Aufgabe, die stationäre Versorgung flächendeckend und in hoher Qualität sicherzustellen. Neben den allgemeinen Krankenhäusern kann eine stationäre Unterbringung mit Unterkunft und Verpflegung auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.

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Was passiert bei der Entlassung aus dem Krankenhaus?

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus stehen Menschen, die pflegebedürftig sind, oft hilflos vor einer neuen Situation. Darum soll sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Klinik noch während des Krankenhausaufenthalts um den pflegebedürftigen Menschen kümmern. Durch das so genannte Entlassungsmanagement sollen insbesondere die Krankenhäuser den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege gewährleisten. Wenn Pflegebedürftige aus dem Krankenhaus entlassen werden, müssen die Pflegeeinrichtungen einbezogen werden. Dabei soll es eine enge Zusammenarbeit geben zwischen dem Krankenhaus und den mit der Pflegereform eingeführten Pflegeberaterinnen und -beratern.

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Wie sind die Krankenhäuser organisiert?

Die stationäre Versorgungslandschaft hat verschiedene Träger. Neben den Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden stationäre Einrichtungen auch von freigemeinnützigen Trägern - zum Beispiel Wohlfahrtsverbänden - oder privaten Trägern betrieben.

Diese Vielfalt bildet sich auch in der Mitgliederstruktur der im Jahr 1949 gegründeten Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ab. Die DKG ist der bundesweite Zusammenschluss der zwölf Spitzen- und 16 Landesverbände aller Krankenhausträger. Die DKG ist Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

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