Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

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Der Begriff private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenversicherungsunternehmen nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte bei privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.

In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine von ihm selbst zu begleichende Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt und rechnet die angefallenen Kosten danach mit seiner Krankenversicherung ab.

Die Beiträge (Prämien) der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese bietet allen Versicherten unabhängig vom Alter, Gesundheitszustand und Einkommen die im Bedarfsfall erforderlichen Leistungen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind in der GKV zudem beitragsfrei mitversichert. Informationen zum Standardtarif in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Zugang zu einer Absicherung im Krankheitsfall haben. In der PKV gilt für Nichtversicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind, seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur Versicherung. Der Versicherungspflicht der Versicherungsnehmer steht auf Seiten des Versicherers ein Kontrahierungszwang für den sogenannten Basistarif gegenüber. Diesen Tarif müssen alle Versicherungsunternehmen seit 2009 neben den herkömmlichen Tarifen anbieten. Zudem wurde die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens (bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Neuverträgen) eingeführt. Mehr Informationen zum Thema Alterungsrückstellung finden Sie hier.

Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.

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