Glossarbegriff

Selbstständige

Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt im Jahr 2012 ein Mindestbeitrag von etwa 293 bis 305 Euro (je nach Krankengeldanspruch). Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf etwa 195 bis 203 Euro reduziert werden. Für die Beitragsbemessung werden alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit sowie sonstige Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung – berücksichtigt.

Krankengeld für Selbstständige

Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen gilt der einheitliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von derzeit 14,9 Prozent. Dazu kommt der mitgliederbezogene Beitragssatzanteil in Höhe von 0,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können jedoch ihr Verdienstausfallrisiko zusätzlich absichern über

  • einen Krankengeldwahltarif. Die Krankenkassen müssen einen solchen Tarif anbieten, dürfen dafür aber auch einen Prämienzuschlag verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Gesundheitsprüfungen wie in der privaten Krankenversicherung sind dabei nicht zulässig.
  • die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 15,5 Prozent, der den "gesetzlichen" Krankengeldanspruch, das heißt die Absicherung des Entgeltausfallrisikos ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, abdeckt.

Nach oben

Weitere Informationen zum Thema

Glossarbegriff - 30. Juni 2011

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen Lohn oder Gehalt weiter. Anschließend zahlt Ihnen die Krankenkasse …

Mehr erfahren
Gesundheit - 01. Januar 2011

Gesundheitspolitische Informationen - Infoblatt Nr.1: …

Wichtige Ratgeberinformationen für Patienten und Versicherte bieten die „<acronym …

Mehr erfahren
Finanzierung - 08. Mai 2012

Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Finanzierung der GKV allgemein Die GKV finanziert sich durch Beiträge und …

Mehr erfahren
Glossarbegriff - 02. April 2012

Der Sozialausgleich

Ja. Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass kein Mitglied einer Krankenkasse über Gebühr belastet wird. Der Sozialausgleich …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Gesetz zur "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" hat den Bundesrat passiert.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

Kontakt und Service

Hier finden Sie die verschiedenen Serviceangebote des BMG

Alle Services im Überblick

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2012 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang