Chronisch kranke Menschen
Die Behandlung chronischer Erkrankungen erfordert in der Regel eine intensive Betreuung durch Ärzte verschiedener Fachrichtungen und andere Heilberufler sowie eine aktive Mitwirkung der Patientinnen und Patienten.
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: Entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.
Außerdem ist chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, gehören zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit.
Strukturierte Behandlungsprogramme
Die Behandlung chronischer Erkrankungen erfordert in der Regel eine intensive Betreuung durch Ärzte verschiedener Fachrichtungen und andere Heilberufler sowie eine aktive Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Ihre Behandlung kann nur dann optimal sein, wenn sie strukturiert und koordiniert erfolgt. Für eine Reihe chronischer Erkrankungen gibt es deshalb strukturierte Behandlungsprogramme.
An diesen sogenannten Disease Management Programmen (DMP) können Sie freiwillig teilnehmen. Zur optimalen Versorgung arbeiten in diesen Programmen Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen und Versorgungssektoren sowie Heilberufler koordiniert zusammen, behandeln Sie nach dem neuesten Stand der Wissenschaft mit Methoden, deren Wirksamkeit und Sicherheit überprüft ist. Nicht zuletzt ist dabei auch Ihre Mitarbeit gefordert.
Qualifizierte Schulungen für Patientinnen und Patienten sind selbstverständlich. Für Sie ergeben sich hieraus völlig neue Chancen, Ihre Kompetenz für die eigene Gesundheit und den Umgang mit der Krankheit zu erhöhen. Sie werden über Diagnosen und therapeutische Schritte genau informiert und von Anfang an in die Behandlungsentscheidungen mit einbezogen. Falls Sie sich in ein solches strukturiertes Behandlungsprogramm freiwillig einschreiben und aktiv daran beteiligen möchten, muss Ihre Krankenkasse Ihnen einen entsprechenden Wahltarif anbieten. Auskunft über die Programme erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Regelung für chronisch Kranke bei Ermittlung der Belastungsgrenze
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die schwerwiegend chronisch krank und wegen dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, werden bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besonders behandelt: Die von diesen Personen zu leistenden Zuzahlungen sind grundsätzlich auf maximal ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Die Belastungsgrenze für nicht chronisch kranke Menschen liegt dagegen bei zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Für chronisch kranke Patientinnen und Patienten ist es besonders wichtig, dass sie sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen, um eine Verschlimmerung der Krankheit und das Entstehen von Folgeerkrankungen zu vermeiden. Voraussetzung für die verminderte Belastungsgrenze ist deshalb, dass sich die Patientin oder der Patient im Fall einer chronischen Erkrankung am Behandlungsprozess beteiligt. Das bedeutet zum Beispiel: Sie oder er nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch Kranke teil oder folgt den mit dem Arzt oder der Ärztin abgesprochenen Therapieempfehlungen.
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