Demenz

Mehr Leistungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz für demenziell erkrankte Menschen

Klicken Sie hier um den Artikel anzuhören

Bis zu 1,4 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stellt ihre Versorgung eine immer größere Herausforderung für das Gesundheits- und Sozialwesen dar. In Abhängigkeit von statistischen Grundannahmen (z.B. zur zukünftigen Entwicklung der altersbezogenen Prävalenzraten) könnte sich die Zahl der an Demenz Erkrankten bis zum Jahr 2030 auf etwa 2,2 Millionen erhöhen. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat darauf reagiert:

Höhere Leistungen für demenziell erkrankte Menschen in ambulanter Versorgung

Seit dem 1. Januar 2013 erhalten demenziell erkrankte Menschen, die häuslich versorgt werden, höhere Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. In der sog. Pflegestufe 0 erhalten sie neben den ihnen für zusätzliche Betreuungsleistungen heute schon zustehenden 100 bzw. 200 Euro erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt:

  • Menschen ohne Pflegestufe (sog. Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis zu 225 Euro.
  • Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro erhöhtes Pflegegeld von 305 Euro und um 215 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.
  • Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro erhöhtes Pflegegeld von 525 Euro und um 150 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bis zu 1 250 Euro.

Verbesserung der ambulanten Versorgung durch Einführung von Betreuungsleistungen

Daneben benötigen an Demenz erkrankte Menschen eine auf ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmte Betreuung und Pflege. Vor diesem Hintergrund bieten ambulante Pflegedienste im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff jetzt neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an.

Auch Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf ihre Bedarfslagen ausgerichtete Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme durch Vereinbarung von Zeitkontingenten

Neu ist auch, dass sich Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen flexibler als bisher neben verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch für Zeitkontingente entscheiden können. In diesen können beispielsweise die ganz individuell benötigten Betreuungsleistungen durch die Pflegedienste erbracht werden.

Zusätzliche Betreuung in der teilstationären Pflege und Verbesserung der Betreuungsrelation

Auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege können nunmehr zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden, die das Angebot an Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung ergänzen. Diese werden vollständig von der Pflegeversicherung finanziert. Die Betreuungsrelation wurde einheitlich für stationäre Pflegeeinrichtungen auf 1:24 verbessert.

Differenzierte Definition der Pflegebedürftigkeit

Durch eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit und deren Umsetzung in einem neuen Begutachtungsverfahren sollen die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Pflege weiter verbessert werden. Dabei soll sich ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit stärker an dem Einschränkungsgrad der Selbständigkeit orientieren und somit auch Menschen mit Demenz besser als bisher berücksichtigen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Einberufung des „Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs getan. Der Expertenbeirat arbeitet intensiv an der Vorlage seines Berichts, der in diesem Sommer erwartet wird.

Kurz erklärt: Was ist Demenz?

Das wesentliche Merkmal von Demenzerkrankungen ist der fortschreitende Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Am Anfang der Krankheit stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit, in ihrem weiteren Verlauf entwickelt sich eine Abnahme des gesamten Erinnerungs- und Denkvermögens. Betroffene verlieren zunehmend die während ihres Lebens erworbenen kognitiven Fähigkeiten und sind dadurch bei der Verrichtung von Alltagsaktivitäten erheblich beeinträchtigt.

Weitere Informationen zum Thema

Pressemitteilung - 28. März 2012

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der …

Berlin, 28. März 2012 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur …

Mehr erfahren
Pressemitteilung - 29. Juni 2012

Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Berlin, 29. Juni 2012 Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz …

Mehr erfahren
Weltalzheimertag 2012 - 21. September 2012

Demenz: zusammen leben ist das Motto des Welt-Alzheimertages …

Plakat zum Welt-Alzheimertag 2012. Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Der Tag …

Mehr erfahren
Pressemitteilung - 21. Dezember 2012

Neuregelungen im Jahr 2013 im Bereich Gesundheit und Pflege

Berlin, 21. Dezember 2012 Am 29. Oktober 2012 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz im …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

Kontakt und Service

Hier finden Sie die verschiedenen Serviceangebote des BMG

Alle Services im Überblick

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2013 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang