Verbesserungen für pflegende Angehörige

Verbesserungen für pflegende Angehörige durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

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Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag zur Pflegesituation in Deutschland: 69 Prozent der Pflegenden werden im häuslichen Umfeld betreut. Wichtig ist deshalb die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen.

Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige erhalten durch das PNG leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Nutzen sie eine Verhinderungs- oder eine Kurzzeitpflege, wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld künftig für jeweils bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Außerdem erhalten erstmals auch Pflegebedürftige, die in ihrer Alltagskompetenz – z. B. aufgrund einer Demenzerkrankung – dauerhaft erheblich eingeschränkt sind, aber deren Hilfebedarf bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, (sogenannte Pflegestufe 0) einen Anspruch auf bis zu vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr.

Erleichterung der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

In der Krankenversicherung sollen bei anstehenden Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange von pflegenden Angehörigen ihren Bedürfnissen entsprechend in Zukunft besser berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist es zukünftig möglich, einen pflegebedürftigen Angehörigen im Rahmen einer Kurzzeitpflege ebenfalls in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unterzubringen und dort pflegen und betreuen zu lassen, während die Pflegeperson in der Nähe selbst medizinische Vorsorge betreibt oder Leistungen zur Rehabilitation erhält.

Rentenversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige wird erleichtert

Derzeit erfordert eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson einen Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden pro Woche. Zukünftig muss diese Zeit nicht mehr für die Versorgung eines einzigen Pflegebedürftigen aufgewendet werden, sondern die Zeiten, die für die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen benötigt werden, können zusammengerechnet werden. Damit werden pflegerische Härtefälle ausgeglichen und eine bessere Absicherung der Pflegenden erreicht.

Selbsthilfestrukturen werden gestärkt

Oft fühlen sich pflegende Angehörige überfordert mit ihrer Situation. Austausch und Hilfe vor Ort sind dann ein wichtiger Faktor. Durch eine stärkere Förderung der Selbsthilfe soll die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen werden daher in der Pflegeversicherung zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Cent pro Versicherten und Jahr – das sind insgesamt ca. 8 Millionen Euro jährlich – bereitgestellt, insbesondere auch für eine bessere Unterstützung von Demenzerkrankten und ihren Angehörigen. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen.

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