Glossarbegriff

Beitragssatz & Beitragshöhe

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Der Beitragssatz lag bis zum 1. Juli 2008 bei 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens, bei kinderlosen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bei 1,95 Prozent. Seit 1. Juli 2008 liegt der Beitragssatz bei 1,95 Prozent (bei Kinderlosen 2,2 Prozent).

Warum wurden die Beiträge ab 1. Juli 2008 angehoben?

Mit der Beitragserhöhung wurde die bestehende leichte Unterdeckung der laufenden Ausgaben in der Pflegeversicherung ausgeglichen und werden die Leistungsverbesserungen durch die Pflegereform finanziert. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte führt in der sozialen Pflegeversicherung zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 2,5 Mrd. Euro. Da der Beitragssatz zum 1. Juli 2008 angehoben wurde, betrugen die Mehreinnahmen im Jahr 2008 rund 1,3 Mrd. Euro. Dem gegenüber standen im 2008 Mehrausgaben der sozialen Pflegeversicherung von rund 0,48 Mrd. Euro. 2009 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 1,04 Mrd. Euro, in den folgenden drei Jahren steigen die jährlichen Mehrausgaben auf bis zu 2,2 Mrd. Euro an.

Welche besondere Regelung gilt bei der Beitragstragung in Sachsen?

In Sachsen ist aufgrund der Feiertagsregelung – dort wurde der Buß- und Bettag zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht abgeschafft – der Arbeitnehmeranteil bei der Pflegeversicherung höher als im übrigen Bundesgebiet. Dies wurde auch nach der Beitragserhöhung beibehalten: Von den 1,95 Prozent Pflegebeitrag entfallen in Sachsen 1,475 Prozent auf den Arbeitnehmer (plus 0,25 Prozentpunkte bei kinderlosen Beitragszahlern) und 0,475 auf den Arbeitgeber, während es im übrigen Bundesgebiet jeweils 0,975 Prozent für Arbeitgeber und -nehmer sind.

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