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Finanzierung

Die soziale Pflegeversicherung wird paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, genau wie die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Dabei deckt die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab. Sie ist als "Teilkasko-Versicherung" konzipiert. Eine komplette Finanzierung der Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung würde deutlich höhere Beitragssätze erfordern.

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Glossarbegriff - 27. Juni 2011

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Der Beitragssatz lag bis zum 1. Juli 2008 bei 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens, bei …

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Glossarbegriff - 05. Januar 2012

Beitragsbemessungsgrenze

Für die soziale Pflegeversicherung gilt dieselbe Beitragsbemessungsgrenze wie für die Gesetzliche Krankenversicherung. Im Jahr 2011 lag diese …

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