Kindergesundheit

Früherkennungsuntersuchung

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Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den "U"-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßige Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

Einzelne ärztliche Untersuchungen im Überblick
U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen; Betrachten von Fontanelle, Augen, Nase, Mund, Wirbelsäule, Extremitäten und Gelenken
Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. - 3. Lebenstag Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen
Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel
U2 3. - 10. Lebenstag Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U3 4. - 5. Lebenswoche Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs, Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation
U4 3. - 4. Lebensmonat Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U5 6. - 7. Lebensmonat Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6 10. - 12. Lebensmonat Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit
U7 21. - 24. Lebensmonat Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a 34. - 36. Lebensmonat Schwerpunkt auf Sprachentwicklung, Verhaltensauffälligkeiten wie Schlafstörungen, Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten
U8 46. - 48. Lebensmonat Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus
U9 60. - 64. Lebensmonat Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken.
J1 13. - 14. Lebensjahr Untersuchung unter anderem auf Impfstatus, Haltung und Motorik, Blutdruck und Schilddrüse, Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung, Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane, auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen, Schulleistungsprobleme und gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen

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Einzelne zahnärztliche Untersuchungen im Überblick
30. – 72. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u.a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung auch der Erziehungsberechtigten zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Prophylaxe und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
6. – 18. Lebensjahr individualprophylaktische Leistungen u.a. mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahn¬ersatz erforderlich werden sollte.

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