Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den "U"-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßige Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
| U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt | Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen; Betrachten von Fontanelle, Augen, Nase, Mund, Wirbelsäule, Extremitäten und Gelenken |
|---|---|
| Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. - 3. Lebenstag | Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen |
| Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag | Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel |
| U2 3. - 10. Lebenstag | Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen |
| U3 4. - 5. Lebenswoche | Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs, Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation |
| U4 3. - 4. Lebensmonat | Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem |
| U5 6. - 7. Lebensmonat | Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem |
| U6 10. - 12. Lebensmonat | Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit |
| U7 21. - 24. Lebensmonat | Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung |
| U7a 34. - 36. Lebensmonat | Schwerpunkt auf Sprachentwicklung, Verhaltensauffälligkeiten wie Schlafstörungen, Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten |
| U8 46. - 48. Lebensmonat | Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus |
| U9 60. - 64. Lebensmonat | Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken. |
| J1 13. - 14. Lebensjahr | Untersuchung unter anderem auf Impfstatus, Haltung und Motorik, Blutdruck und Schilddrüse, Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung, Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane, auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen, Schulleistungsprobleme und gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen |
| 30. – 72. Lebensmonat | zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u.a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung auch der Erziehungsberechtigten zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Prophylaxe und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel |
|---|---|
| 6. – 18. Lebensjahr | individualprophylaktische Leistungen u.a. mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahn¬ersatz erforderlich werden sollte. |
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