Organspende

Ablauf

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Wieso funktionieren meine Organe noch, obwohl ich doch tot sein muss, bevor mir ein Organ entnommen werden darf?

Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Dabei werden durch Beatmung und Medikamente die Herz- und Kreislauffunktion des beziehungsweise der Verstorbenen künstlich aufrechterhalten.

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Wer entscheidet über die Frage der Organspende, wenn ich keinen Ausweis habe?

Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. Diese sollen im Sinne des beziehungsweise der Verstorbenen versuchen zu handeln. Es kann also ein weiteres Argument für einen Organspendeausweis sein, dass man seine Angehörigen in einer solchen ohnehin schon schweren Situation nicht mit einer derartigen Entscheidung belasten will.

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Wie ist der Ablauf bei einer Organspende?

1. Zwei Fachärzte stellen den Hirntod fest

Eine massive, akute Hirnschädigung - zum Beispiel durch Hirnblutung oder Unfall - kann auch bei Einsatz aller intensivmedizinischen und operativen Möglichkeiten zum Tod des beziehungsweise der Patienten beziehungsweise Patientin führen. Der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Zwei Experten stellen dazu unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes nach den Richtlinien der Bundesärztekammern fest. Der Hirntod ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende.

2. Frage nach der Einwilligung zur Organentnahme

Die Frage nach der Entscheidung zur Organspende durch den beziehungsweise die Verstorbene/n gilt als weitere unabdingbare, rechtliche Voraussetzung für eine Organentnahme. Liegt keine schriftliche Verfügung - zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises - vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des bzw. der Verstorbenen befragt. Bei diesen Gesprächen unterstützt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Ärzte im Krankenhaus und steht den Angehörigen zur Seite.

3. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen

Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die DSO die notwendigen Laboruntersuchungen. Dabei wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen, also dem Organspender, Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den beziehungsweise der Organempfänger/in gefährden könnten. Trotz umfassender Maßnahmen zum Empfängerschutz kann ein Restrisiko für den beziehungsweise die Empfänger/in nicht ausgeschlossen werden.

4. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET)

Die DSO übermittelt ET und den Transplantationszentren alle erforderlichen Daten, so dass ET nach dem beziehungsweise der "passenden" Empfänger/in suchen und die Vermittlung der gespendeten Organe einleiten kann.

5. Organentnahme und Versorgung des Leichnams

Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Bei und nach der Operation ist der pietätvolle Umgang mit dem beziehungsweise der Verstorbenen selbstverständlich. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend bestattet werden.

6. Organtransport zum Organempfänger in das Transplantationszentrum

Die Organe werden sorgfältig verpackt und aufbewahrt und zügig zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Die DSO koordiniert die dafür notwendige Logistik und stellt den reibungslosen Ablauf sicher. Im Transplantationszentrum werden die Organe in Empfang genommen. Hier endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.

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Warum werden manche Organe abgestoßen?

Alle Organe, die transplantiert werden, werden vom Körper des Empfängers abgestoßen. Mit Medikamenten kann man die Abstoßung jedoch in der Regel auf ein Minimum reduzieren. Infektionen sind für Organempfänger daher besonders gefährlich: es kann sein, dass das Immunsystem dann das transplantierte Organ angreift.

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Kann ein Organ mehrfach transplantiert werden?

Ja. Solange das Organ funktionsfähig ist, geht das.

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