Das Gesundheitssystem braucht den und die aufgeklärten, eigenverantwortlichen und mündigen Patienten und Patientinnen. Deshalb ist die Stärkung ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Mit dem Entwurf des Patientenrechtegesetzes soll Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten hergestellt werden. Ein Referentenentwurf liegt vor. Das Gesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Das Ziel der Gesundheitspolitik ist es, den Menschen umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eigenverantwortliche Entscheidungen zu ermöglichen. Der Patient und die Patientin müssen in die Lage versetzt werden, Behandlung und Therapie konstruktiv zu begleiten und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, sei es, um mit dem entsprechenden Wissen kritische Nachfragen zu stellen, die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses für eine langfristig planbare Operation zu treffen oder die Handlungsmöglichkeiten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu kennen.
Denn ein mündiger, aufgeklärter Patient ist in der Lage, mitzuhelfen die Qualität in unserem Gesundheitssystem zu halten und vielleicht auf zu verbessern.
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„Wir haben die Apothekenbetriebsordnung modernisiert und unterstützen damit die wohnortnahe Versorgung durch inhabergeführte Apotheken. Denn gute Information und Beratung vor Ort sorgen für mehr Patientensicherheit.“
Pressemeldungen
- PRESSEMITTEILUNG – 19. Mai 2012Zukünftige Gesundheitsversorgung
- PRESSEMITTEILUNG – 15. Mai 2012Arzneimittel in der Schwangerschaft
- PRESSEMITTEILUNG – 11. Mai 2012Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Patientenrechte
Mündiger Patient
veröffentlicht am:27.02.2012



