Glossarbegriff

Patientenbeauftragter

Mit der Installation und Ernennung des Patientenbeauftragten hat die Bundesregierung 2004 einen entscheidenden Schritt in Richtung Patienteninformation getan.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten hat per Gesetz die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass das Recht der Patienten auf Beratung und Information sowie auf Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt wird.

Zur Erfüllung der Aufgaben sind alle Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, dem Beauftragten bei allen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes der Patienten berühren, zu unterstützen.

Grundsätzlich vertritt der Patientenbeauftragte auf Bundesebene die Interessen der Patientinnen und Patienten und erhöht deren Gewicht im politischen Entscheidungsprozess. Ziele des Patientenbeauftragten sind, dass Patienten zukünftig stärker an Entscheidungen des Gesundheitswesens beteiligt werden und selbst zum aktiven Partner aller Beteiligten im Gesundheitswesen werden.

Im ständigen Dialog mit Patientenverbänden und Organisationen werden auch durch den Patientenbeauftragten die Belange der Patientinnen und Patienten in die Öffentlichkeit gebracht. Er fördert die Weiterentwicklung der Patientenrechte und sorgt dafür, dass die Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten erweitert werden. Denn ein gut informierter Patient verhält sich selbst - und verantwortungsbewusster. Die Förderung der Transparenz im Gesundheitswesen steht deshalb im Vordergrund.

Alle Patientinnen und Patienten können sich selbstverständlich mit ihren Anliegen direkt an den Patientenbeauftragten wenden. Der Patientenbeauftragte versteht sich als Anwalt der Patienteninteressen und als Seismograph. In dieser Funktion ist der Patientenbeauftragte und sein Team selbstverständlich auch Anlaufstelle für Fragen und Hilferufe der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung rege genutzt. Des Weiteren besucht der Patientenbeauftragte bundesweit Selbsthilfegruppen, öffentliche Veranstaltungen, Bürgersprechstunden und Einrichtungen in ganz Deutschland um in den Kontakt mit Patienten zu treten und informiert die Versicherten über die Medien zu Fragen der Gesundheit.

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