Patientenrechte

Patientenquittung

Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenkasse erfahren Sie oftmals nicht, was eine medizinische Leistung gekostet hat, da Arzt und Krankenkasse direkt miteinander abrechnen.

Wenn Sie dies wünschen, können Sie nach § 305 Abs. 2 SGB V vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erhalten. Dabei haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt entweder direkt nach Ihrem Arztbesuch eine sogenannte Tagesquittung ausstellen oder am Ende des Abrechnungsquartals – gegen eine Gebühr von einem Euro – eine Quartalsquittung. Möchten Sie die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen, müssen Sie die Versandkosten übernehmen.

Zusätzlich können Sie nach § 305 Abs 1 SGB V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.

Auf der Patientenquittung finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form. Damit können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erbracht hat.

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