Patientenrechte

Patientenrechte

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Die Stärkung Ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten als Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz werden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis erstmalig zusammenfassend geregelt und der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich verankert sowie die Versichertenrechte gestärkt (siehe auch Individuelle Rechte der Patientinnen und Patienten).

Auf institutioneller Ebene sind die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen berechtigt, Ihre Interessen in Beratungsprozesse einzubringen. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kümmert sich um Ihre Belange. Auf individueller Ebene bestimmen Sie als Patientin und Patient, wenn es um Ihre Therapie geht. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder die Patientenquittung sorgen darüber hinaus für mehr Transparenz.

Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten haben im Gesundheitssystem eine starke Vertretung. Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er beschließt in Richtlinien insbesondere die nähere Konkretisierung des Leistungsanspruchs gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen. D.h. der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können. Hier haben sachkundige Patientenvertreter ein Mitberatungs- und Antragsrecht, zum Beispiel, wenn über neue Therapien entschieden wird oder darüber, ob bestimmte Arzneimittel sinnvoll sowie notwendig sind und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Infolge der Gesundheitsreform 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde am G-BA eine Stabsstelle Patientenbeteiligung eingerichtet, die es den Patientenvertreterinnen und -vertretern ermöglichen soll, ihre Aufgaben auf gleicher Augenhöhe mit den Mitgliedern des G-BA wahrzunehmen. Die Patientenorganisationen werden inhaltlich und organisatorisch bei ihrer Arbeit im G-BA unterstützt, beispielsweise durch Fortbildungen oder die Beschaffung kostenpflichtiger Studien. Hilfestellung erhalten die Patientenvertreter auch bei der Antragstellung. Sachkundige Personen unterstützen die Patientenvertretungen in medizinischer wie in juristischer Hinsicht und verbessern dadurch deren Arbeit nachhaltig. Patientinnen und Patienten sitzen also mit am Tisch, wenn es um ihre Rechte und Interessen geht.

Individuelle Rechte der Patientinnen und Patienten

Im Zusammenhang mit Ihrer konkreten medizinischen Behandlung haben Sie gegenüber Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ärztin oder bei einer stationären Behandlung auch gegenüber dem Krankenhaus zahlreiche Rechte. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen. Bei Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention ist Ihre Würde und Integrität als Patientin oder Patient zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren. Für den juristischen Laien ist es allerdings oftmals schwierig, die eigenen Rechte zu überblicken und im konkreten Fall auch tatsächlich durchzusetzen. Das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz schafft hier Transparenz, indem es die entscheidenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung in einem Gesetz bündelt


Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu einem Schadensfall kommen und ein verschuldeter ärztlicher Behandlungsfehler oder unzureichende Informations- oder Organisationsabläufe vorliegen, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Mehr Informationen zum Umgang mit Behandlungsfehlern und möglichen Ansprechpartnern finden Sie hier. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller geltend machen.

Über Ihre Rechte als Patientin oder Patient informiert Sie auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

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